Cuxhaven, 9. Dezember 2014 – Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, beim zuständigen Gericht einen Antrag nach § 103 Abs. 3 AktG auf Abberufung von Herrn Volker Friedrichsen als Mitglied des Aufsichtsrats der PNE WIND AG zu stellen, sofern dieser nicht noch kurzfristig freiwillig sein Mandat niederlegt. Grundlage dieser Entscheidung ist der Umstand, dass für Herrn Volker Friedrichsen – dem Alleingesellschafter der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH – in Folge der ebenfalls heute beschlossenen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der WKN AG ein dauerhafter Interessenkonflikt besteht. Ein weiterer Interessenkonflikt ergibt sich bezogen auf die Wettbewerbstätigkeiten der reconcept GmbH, Hamburg, deren Alleingesellschafter die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH ist, nach Ziffer 5.5.3 S.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Abgelehnt wurden die Beschlussanträge im Aufsichtsrat, Herrn Dieter K. Kuprian als Aufsichtsratsvorsitzenden abzuwählen und ebenfalls einen Antrag an das zuständige Gericht zu richten, Herrn Dieter K. Kuprian als Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen.
Nach Einschätzung des Vorstands haben die genannten Vorgänge im Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der PNE WIND AG und der WKN AG.