Vorreiter beim KlimaschutzNovelliertes EEG bietet attraktive Konditionen und hohe Planungssicherheit- Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) solide Grundlage für Ausbau der erneuerbaren Energien
- Langrristig kalkulierbare Konditionen für Windenergiebranche
Weltweit gilt die Bundesrepublik Deutschland als Vorreiter beim Klimaschutz. Im Bereich der erneuerbaren Energien ist dies vor allem auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurück zu führen, das bereits seit dem Jahr 2000 in Kraft ist und in der Zwischenzeit Nachahmer auf der ganzen Welt findet. Aufgrund der im Gesetz geregelten Förderung stammten bereits im Jahr 2010 insgesamt rund 21% des in Deutschland produzierten Stroms aus regenerativen Quellen. Zum 1. Januar 2012 wurde das Gesetz erneut novelliert und die Konditionen für Strom aus Windkraft erneut verbessert. Seitdem gelten für neue Windparks folgende Regelungen: Onshore- Vergütung: 8,80 Ct/kWh
- Degression 1,5% jährlich
- Bonus für Systemdienstleistungen: 0,47 Ct/kWh
- Bonus für Repowering-Projekte: 0,49 Ct/kWh
- Gesicherte Vergütung auch bei Einspeisemanagement
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| Offshore- Vergütung: 15 Ct/kWh
- Vergütung bei Stauchung der Anfangsvergütung auf 8 Jahre: 19 Ct/kWh
- Keine Degression bis Ende 2017
- Netzanschluss durch Übertragungsnetzbetreiber
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