Grundsätzlich kann die Übergabe an den Käufer auf zwei unterschiedliche Weisen stattfinden: nach Schaffung des Projektrechts oder aber nach dem „Milestone“-Prinzip. Im ersten Fall wird das Projekt bereits nach erfolgter Genehmigung vollständig veräußert. Im zweiten Fall übergibt die PNE WIND AG den Windpark schlüsselfertig an den späteren Betreiber. Die Vergütung erfolgt dabei schrittweise, dass heißt nach Erreichen definierter Etappenziele werden Kaufpreistranchen fällig. Spätestens nach erfolgter Inbetriebnahme wechselt der Windpark dann endgültig und vollständig in den Besitz des Endbetreibers. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe generiert der Windpark attraktive und stabile Rückflüsse für den Endbetreiber – ohne Preisrisiko oder Nachfrageschwankungen.